Geschrieben von / Posted by Konstantin Kraft am/on 11. Feb. 08 - 10:19:28
In Antwort auf / In Reply to Meisterzang für Kunstglasbläser? geschrieben von / posted by Gunnar Egenolff am/on 08. Feb. 08 - 18:44:27
Hi Gunnar,
überhaupt kein Problem.
Im Kunsthandwerk gibt es keinen Meisterzwang ... Meister wird man durch Kreativität!
Deine Frage dreht sich ehr um einen Eintrag in die Handwerksrolle.
Generell gilt zwar: Ein Handwerk dürfen Sie in Deutschland grundsätzlich nur dann selbstständig ausüben, wenn Sie in der Handwerksrolle eingetragen sind. In bestimmten Fällen dürfen Sie allerdings handwerkliche Arbeiten auch ohne Handwerksrollen-Eintrag legal erbringen.
Einer dieser Fälle ist das Kunsthandwerk:
Werden Sie vom Finanzamt als Künstler anerkannt, gelten Sie als Freiberufler. Sie üben also kein Gewerbe aus und brauchen folglich auch keine Erlaubnis dazu – das wäre der Eintrag in die Handwerksrolle. Auch Kunsthandwerker sind Freiberufler, wenn sie selbst entworfene Einzelstücke herstellen, die als Kunstgegenstände gelten können.
Am besten du gehst zum Gewerbeamt und erklärst was du vor hast. Es kann von Vorteil sein ein Gewerbe anzumelden. Wobei selbst das als Kunsthandwerker nicht zwingend erforderlich ist. Allerdings ist es z.B. für viele Kunsthandwerker-Märkte Pflicht ein Gewerbe angemeldet zu haben.
Viel Spass.
Konstantin
Antwort schreiben / Post a Followup