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Gefährdungen durch optische Strahlung bei der Arbeit mit Brennern zur Glasbearbeitung und geeignete Schutzmaßnahmen

I. Einleitung


Schon Ende des 18. Jahrhunderts wurde beschrieben, dass es bei Glasmachern gehäuft zu Erblindungen kommt. Langjährige Einwirkung durch Infrarot-Strahlung beim Hineinschauen in weiß bis hellrot glühende Glasmassen führt zur Trübung der Linse, es kommt zum Grauen Star. Zunächst auf Glasmacher beschränkt, wurde die Erkrankung bereits 1925 in die erste Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen. Präventionsmaßnahmen haben bewirkt, dass dieses Krankheitsbild heute arbeitsbedingt kaum noch auftritt. Erst jüngeren Datums sind Erkenntnisse über das Auftreten von UVStrahlung bei der Produktion und Verarbeitung von Glas. Strahlenquellen wie Brenner in Öfen oder Lichtbogen bei der Quarzschmelze sind von den Mitarbeitern weitgehend abgeschirmt, sie brauchen
hier nicht weiter betrachtet zu werden. Mögliche Quellen für UV-Strahlung sind jedoch alle heißen Flammen, die im unmittelbaren Arbeitsbereich der Beschäftigten auftreten. Hauptsächlich sind das die Tischbrenner der Glasapparatemacher und Glasbläser, die Handbrenner der Quarzglasapparatemacher, die Maschinenbrenner
an Glasdrehmaschinen und die Flammpolieranlagen in der Hohlglasindustrie. Folgen einer überhöhten UV-Exposition können Schädigungen des Auges und der Haut sein. Um die Belastung durch UV-Strahlung beurteilen zu können, wurden Messungen an den verschiedenen Brennern zur Glasbearbeitung durchgeführt.

II. Technische Grundlagen der Brenner


Tischbrenner

Der Tischbrenner ist das wichtigste Werkzeug des Glasapparatebauers und Glasbläsers. Glasapparatebauer stellen aus Glashalbzeugen wie Glasrohren, -stäben und -kolben Glasapparate bzw. Glasgeräte her, die in Laboratorien, der Verfahrenstechnik oder Medizin benötigt werden. Glasbläser fertigen aus Glasröhren und -stäben  Tierplastiken, Ziergläser, Christbaumkugeln, Kunstaugen, Perlen und ähnliches. Dazu werden die Glashalbzeuge vor der Flamme des Tischbrenners so lange erhitzt, bis sie zähflüssig werden und somit formbar für die weitere Verarbeitung sind. Durch den Einsatz von Metallzangen, das Einblasen von Luft und durch die Verwendung
von Holzschablonen kann dem Objekt nahezu jede gewünschte Form gegeben werden.
Der Tischbrenner wird dabei in der Regel mit einem Gemisch aus Erdgas und Luft betrieben, die Temperatur der Flamme beträgt 1200 bis 1400° C. Bei der „Arbeit vor der Lampe“ sitzt der Glasapparatemacher bzw. Glasbläser am Tisch, auf dem vor ihm der Brenner mit von ihm abweisender Flamme steht. Die Hände befinden sich nah an der Flamme (zwischen 10 und 30 Zentimeter), der Abstand zwischen Gesicht und Flamme beträgt ca. 50 Zentimeter. Handschuhe werden wegen des benötigten Feingefühls und für sicheren Griff nicht getragen. Die Arme sind wegen der Temperaturverhältnisse ebenfalls häufig frei. Das Gesicht bleibt bis auf den Bereich der Schutzbrille unbedeckt. Rötungen der Haut wie beim Sonnenbrand sind verbreitet. Handbrenner Handbrenner werden von Quarzglasapparatebauern verwendet. Anders als alkalisches Glas besitzt Quarzglas nur einen engen Temperaturbereich, in dem es plastisch verformbar ist. Es kann daher nicht am Tischbrenner verformt und bearbeitet werden. Sollen Geräte aus Quarzglas hergestellt werden, muss dieses ähnlich wie Metalle geschweißt werden. Das geschieht mittels Handbrenner. Erdgas ist dabei als Brennstoff ungeeignet, da es eine zu geringe
chemische Reinheit besitzt. Schon Spuren von Alkali- oder Erdalkalimetallen würden bei hohen Temperaturen die Entglasung beschleunigen. Gängig ist daher der Einsatz von Wasserstoff und Sauerstoff, hierbei können Flammtemperaturen über 2600° C erreicht werden. Die Wasserstoffflamme wird jedoch als weich beschrieben. Wenn größere Flächen mit einer druckvollen Flamme bearbeitet werden müssen, kommt Propan zum Einsatz.
Für filigrane Anwendungen, wenn z. B. mit einer kleinen Flamme in Ecken gearbeitet werden muss, wird Azetylen und Sauerstoff verwendet. Hierbei werden Temperaturen bis 2900° C erreicht.




Handbrenner werden bei der Bearbeitung von Quarzglas nicht nur zum Schweißen eingesetzt, sie finden auch Verwendung für das Feuerpolieren, auch Verglasen oder Abbrennen genannt. Dies ist erforderlich nach zuvor stattgefundenen Schweißvorgängen. Durch die hohen Temperaturen dabei wird ein geringer Teil des Quarzglases verdampft. Als Folge schlägt sich ein Schleier aus sublimiertem Quarz auf den kühleren Teilen des  Quarzglasobjektes nieder. Dieser Schleier wird geglättet durch das Anschmelzen der Oberfläche beim Feuerpolieren. Da bei diesem Vorgang keine speziellen feinmotorischen Ansprüche bestehen, können relativ lange Handbrenner benutzt werden. Gesicht und Hände können daher bei größeren Objekten auf 80 cm Abstand und mehr gehalten werden. Als Brenngas kommt im Regelfall Wasserstoff zum Einsatz. An den Händen werden aus
Gründen der Qualität feine Baumwollhandschuhe getragen. Die Unterarme der Mitarbeiter sind oft entblößt, das Gesicht ist ebenfalls frei, allerdings werden Schutzbrillen getragen.

Maschinenbrenner an Glasdrehmaschinen



Glasdrehmaschinen dienen der Bearbeitung von Glas und Quarzglas.Sie finden bei der Glasgeräteherstellung Verwendung für Ansetz-, Form- und Einschmelzarbeiten. In der Quarzglasindustrie werden sie für das Außenkalibrieren großer, langer Rohre sowie für Ansetz- und Umformarbeiten eingesetzt. Die Maschinenbrenner bestehen dabei aus mehreren in ihrer Position verstellbaren Einzelbrennern, die kranzförmig um das zu bearbeitende Objekt angeordnet sind. Gängige Brenngase sind Erdgas und Wasserstoff. Bei größeren Maschinen in der Quarzindustrie ist die Blendwirkung, Wärmeabstrahlung und Lärmentwicklung so erheblich, dass die Anlagen eingehaust werden. Der Aufenthalt des Maschinenführers in den Kabinen beschränkt sich auf Einstellarbeiten und
Kontrollen. Die Mitarbeiter tragen Schutzbrillen.

Feuerpolieren in der Hohlglasindustrie



Bei der maschinellen Herstellung von Gläsern, Schalen, Platten ergeben sich an der Oberfläche des Glases Riefen, Schlieren und Grate. Diese sind bedingt durch die raue Oberfläche der verwendeten Negativformen und durch deren Mehrteiligkeit. In zurückliegenden Jahren wurden die optischen Mängel durch ein Bad in Flusssäure behoben. Das war teuer und für den Arbeits- und Umweltschutz problematisch. Heute wird daher dem  Feuerpolieren der Vorzug gegeben. Durch nachträgliches Verschmelzen der Oberfläche werden die optischen Mängel beseitigt, die Oberfläche wird sauber und brillant, die Ränder glatt. Dazu wird das zwar noch heiße
aber nicht mehr verformbare Glas über Fördereinrichtungen an den Polierbrennern vorbeigeführt, die mit der heißen Flamme für eine dünne angeschmolzene Schicht sorgen, die schnell wieder erstarrt. Als Brennstoff kommen Wasserstoff, Erdgas, Propan oder auch Öl in Frage. Da der Prozess automatisch abläuft, kann er für die meiste
Zeit gut abgeschirmt werden. Umfangreichere Einstellarbeiten sind jedoch stets nach Artikelwechsel nötig. Dann hält sich der Mitarbeiter notwendigerweise im Strahlungsbereich der Polierbrenner auf.

III. Physikalische Grundlagen


Die sichtbare Strahlung (Licht) ist ein kleiner Teil des elektromagnetischen Spektrums. Die Wellenlänge der Strahlung wird in Nanometer [nm] angegeben (1 nm = 1·10-9 m). Die kurzwellige, für den Menschen gerade
noch sichtbare Strahlung wird als violettes Licht empfunden. Elektromagnetische Strahlung mit noch kürzerer Wellenlänge ist unsichtbar. Sie wird ultraviolette Strahlung (UV) genannt und umfasst das Intervall von 100 nm bis 400 nm. Strahlung unterhalb 180 nm Wellenlänge wird in Luft vollständig absorbiert (Vakuum - UV). Die UV-Strahlung ist in die Spektralbereiche UV-A (315 bis 400 nm), UV-B (280 bis 315 nm) und UV-C (100 bis 280 nm) eingeteilt. Der Bereich zwischen 380 nm und 400 nm wird sowohl der UVStrahlung als auch der sichtbaren Strahlung zugerechnet. Die auf eine Flächeneinheit auftreffende Strahlungsleistung wird Bestrahlungsstärke E genannt und in W m-2 angegeben. Das Produkt aus Bestrahlungsstärke und Einwirkungszeit ergibt die Bestrahlung
H (Dosis) in Ws m-2 oder J m-2. Die biologische Wirksamkeit der UV-Strahlung ist stark von der Wellenlänge abhängig und wird durch die Bewertung mit der Wichtungsfunktion S (λ)(siehe Tabelle 1 und Diagramm 1 der BGI
5006) berücksichtigt. Weitere Definitionen und Begriffe sind in DIN 5031 Teil: 1 sowie in der BG-Information 5006 „Expositionsgrenzwerte für künstliche optische Strahlung“ enthalten.




IV. Physiologische Effekte von optischer Strahlung


Wirkungen auf den Menschen



 UV-Strahlung dringt in menschliches Gewebe nur oberflächlich ein; die inneren Organe werden nicht erreicht. Daher sind die kritischen Organe für die Einwirkung optischer Strahlung auf den Menschen die Augen und die Haut. Die Eindringtiefe selbst ist von der Wellenlänge abhängig. Während kurzwellige UV-Strahlung und
langwellige IR-Strahlung bereits an der Oberfläche absorbiert werden, dringt Strahlung im sichtbaren und nahen infraroten Bereich tiefer ein. Entsprechend hängt der Ort der Wirkung im Auge und in der Haut von der Wellenlänge ab. Art und Schwere eines durch Strahlung hervorgerufenen Effektes sind neben der Wellenlänge
von der Intensität der Strahlung und von ihrer Dosis abhängig.

Zielorgan Auge



Entsprechend dem anatomischen Aufbau und den Absorptionseigenschaften des Auges können durch UV-Strahlung vornehmlich die äußersten Zellen der Hornhaut und der Bindehaut akut geschädigt werden. Die Entzündungen der Hornhaut (Photokeratitis) und der Bindehaut (Photokonjunktivitis) werden auch Verblitzen der Augen, Schweisserblende oder Schneeblindheit genannt. Sie treten nach ca. sechs bis zwölf Stunden auf. Die Schädigungen sind sehr schmerzhaft und in der Regel nach 1–3 Tagen abgeklungen. Die Netzhaut (Retina) enthält die Sinneszellen, welche das Licht in Nervensignale umwandeln. Langwellige UV- und sichtbare Strahlung kann bei entsprechend langer Einwirkungsdauer die Netzhaut fotochemisch schädigen. Da diese Schädigung bei der Wellenlänge von 440 nm am höchsten ist, spricht man auch von der Blaulichtgefahr. Es können störende, oft im Blickfeld liegende blinde oder zumindest im Farbempfinden beeinträchtigte Zonen entstehen. Sichtbare Strahlung hoher Intensität kann eine Blendung der Augen verursachen. Die Blendung ist zwar keine direkte Schädigung der Augen, sie kann jedoch das Sehen und Erkennen beeinträchtigen und damit Folgeschäden (z. B. Unfälle im Straßenverkehr, Fehlhandlungen am Arbeitsplatz) hervorrufen. Sichtbare und angrenzende infrarote Strahlung noch höherer Intensität können an der Netzhaut irreversible thermische Schädigungen hervorrufen. Die thermische Schädigung (Eiweißgerinnung bzw. Koagulation) hängt von der Strahlungsintensität, Einwirkdauer
und der Größe der bestrahlten Netzhautfläche ab. Punktuelle Schäden werden meist nicht wahrgenommen, außer im Bereich des schärfsten Sehens. Dort können sie zu schwerwiegenden Augenschäden führen. Als chronischer, schädigender Effekt für das Auge ist vor allem die irreversible Linsentrübung zu nennen. Durch die UV-Strahlung
entstehen Pigmente, die im Laufe des Lebens zu einer Trübung der Augenlinse mit entsprechender Einbuße der Sehfähigkeit, genannt Grauer Star (Katarakt), führen. Die Linse kann sich im Gegensatz zu den meisten anderen menschlichen Geweben nicht erneuern. Auch eine langjährige IR-Strahleneinwirkung kann zu einer Trübung der Augenlinse führen. Diese Einwirkung wurde jedoch vornehmlich an Arbeitsplätzen mit sehr hohen Expositionen,
wie z. B. bei Glasmachern beobachtet.

Zielorgan Haut



Eine akute Reaktion der Haut auf eine zu hohe UV-Exposition ist die Bildung eines Erythems („Sonnenbrand“). Diese entzündliche Hautrötung wird durch fotochemische Prozesse hervorgerufen. Aufgrund einer  gefäßerweiternden Reaktion erhöht sich die Hautdurchblutung und die Haut schwillt an. Es kommt zu Juckreiz und
Schmerzempfindung. Die erforderliche Bestrahlung zum Erreichen einer Hautrötung (Erythem) wird als minimale Erythemdosis (MED) bezeichnet und hängt von der Wellenlänge und vom Hauttyp ab. Nach Ausbildung des UV-Eigenschutzes, d. h. durch die Zunahme der oberen Hautschicht (Lichtschwiele) und Pigmentierung (Bräunung), kann die Erythemschwellendosis gegenüber der unkondionierten Haut erhöht werden. Bei wiederholter UV-Exposition über einen längeren Zeitraum verliert die Haut ihre Elastizität und wird dünner. Es kommt vornehmlich zu Pigmentverschiebungen, Austrocknung, Faltenbildung und Bindegewebsschädigung.  UV-A-Strahlung trägt besonders zu dieser vorzeitigen Hautalterung bei. Die weitaus schwerwiegendste Folge übermäßiger UV-Exposition ist die Bildung von Hautkrebs, der weltweit zu den am häufigsten auftretenden Krebsarten zählt. Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) gibt es in Deutschland mit steigender Tendenz ca. 100.000 Neuerkrankungen pro Jahr. Es gibt mit dem Spinaliom, Basaliom und malignem Melanom drei verschiedene Hautkrebsarten mit unterschiedlichem Krankheitsverlauf. Der direkte Zusammenhang zwischen übermäßiger Sonnenbestrahlung und dem Auftreten von Hautkrebs ist wissenschaftlich
eindeutig erwiesen. Bei den Hautkrebserkrankungen treten das Spinaliom und Basaliom mit 93 % am häufigsten auf. Diese Krebsarten entwickeln sich insbesondere an Körperbereichen, die stark der UV-Strahlung ausgesetzt
sind. Sie können in der Regel erfolgreich medizinisch behandelt werden. Das maligne Melanom tritt mit ca. 7 % deutlich seltener auf und entsteht nicht nur an UV-exponierten Körperbereichen. Bei der Verursachung dieser Krebsart ist nicht wie bei den anderen Krebsarten die chronische UV-Belastung die Hauptursache, sondern vielmehr häufige und ausgeprägte Sonnenbrandreaktionen während der Kindheit und Jugend. Gute  Heilungschancen bestehen nur bei einer Früherkennung. Die Wirkung von UV-Strahlung kann durch fototoxische Reaktionen und durch die Fotoallergie deutlich verstärkt werden. Fototoxische Reaktionen entstehen durch das Zusammenwirken von UV-Strahlung und chemischen Substanzen, die durch die Strahlung bedingte toxische Wirkung erzeugen (Photosensibilisatoren). Die Reaktionen sind ähnlich wie beim Sonnenbrand, sie treten jedoch
schneller und stärker auf. Fotosensibilisatoren können wirksam werden, wenn sie auf die Hautoberfläche gelangen oder in den Körper aufgenommen werden. Fotoallergie tritt auf, wenn bestimmte Stoffe durch UV-Strahlung
chemisch umgewandelt und dadurch Allergencharakter annehmen.


Typische allergische Reaktionen sind Entzündungen, Nässen der Haut und Blasenbildung. Sie können bei Wiederholung bereits durch sehr kleine Stoffmengen in Verbindung mit UV-Strahlung erzeugt werden. Im Arbeitsbereich begünstigen beispielsweise Teer, Pech und Ruß fototoxische und fotoallergische Reaktionen.
Gewisse Nahrungs- und Genussmittel, Medikamente oder Kosmetika können ebenfalls Auslöser solcher Reaktionen sein.

V. Messtechnische Grundlagen



Messung und Bewertung von UV-Strahlung



Da für den Anwendungsfall der Glasbearbeitung über die eingesetzten Brenner nur wenige Daten vorliegen und auch von Seiten der Hersteller nur wenige Angaben über die Strahlungsemission ihrer Geräte gemacht werden, sind in den meisten Fällen Messungen notwendig, um die Gefährdung durch UV-Strahlenquellen abzuschätzen und die richtigen Schutzmaßnahmen zu wählen. Zukünftig sollten die Hersteller der Anlagen und Geräte klare Angaben
machen, damit Messungen in der Regel unnötig werden (siehe EN 12191-1 für Maschinen). Muss die Gefährdungsermittlung bei Einwirkung von optischer Strahlung mittels Messungen ermittelt werden, so können 2 unterschiedliche Messmethoden, das Integral- und Spektralverfahren, angewandt werden.


Spektralverfahren



Dieses ist das grundlegende aber aufwendige Verfahren zur Gefährdungsermittlung und kann praktisch nur von Prüfstellen und Sachverständigen in Laboratorien bzw. in den Betrieben verwendet werden. Die Messanordnung besteht aus einer geeigneten Eingangsoptik, die die Strahlung in einen Prismen- oder Gittermonochromator
(Spektralradiometer) einlenkt, wo sie in schmale Bänder mit Bandbreiten von üblicherweise 1, 2 oder 5 nm zerlegt
wird. Die spektral zerlegte Strahlung wird mit einer Empfängereinrichtung über den gesamten Spektralbereich als spektrale Bestrahlungsstärke gemessen. Die wirksame Bestrahlungsstärke wird durch Multiplikation mit der spektralen Wirkungsfunktion S(λ) [siehe BGI 5006] berechnet.


Integralverfahren



Beim Integralverfahren wird die Strahlung mit einem Strahlungsempfängersystem gemessen, dessen relative spektrale Empfindlichkeit der betrachteten relativen spektralen Wirksamkeit entspricht. Kommerzielle  Mess-Systeme sind nur näherungsweise an die relative spektrale Empfindlichkeit anpassbar und sind deshalb nur
für Übersichts- und Relativmessungen geeignet. Der apparative Aufwand ist wesentlich geringer als beim Spektralverfahren. Auf Grund der Grenzwertgestaltung muss mit verschiedenen Filter-Empfängerkombinationen gearbeitet werden, wenn der gesamte UV-Wellenlängenbereich für Haut und Auge untersucht werden soll.
Im Bereich von 200-315 nm ist die spektrale Wirkungsfunktion des Grenzwertes für Haut und Auge identisch. Die Kurve erreicht bei 270 nm ihr Maximum. Die ideale Filter-Empfängerkombination sollte oberhalb und unterhalb
dieses Bandes keine Strahlung durchlassen, innerhalb aber einen möglichst ebenen Verlauf haben. Für die Haut liegt im Bereich 315-400 nm eine eigene Wirkungsfunktion vor (IRPA 1989). Diese unterscheidet sich wesent-




lich von der für das Auge. Ihre Werte fallen zu höheren Wellenlängen hin über zwei Größenordnungen ab. Für die üblichen Strahlenschutzaufgaben sind Messgeräte nach dem Integralverfahren besser geeignet, da die Handhabung und Auswertung einfacher ist als beim Spektralverfahren. Die nachweisbare Bestrahlungsstärke sollte aber mindestens 1 W m-2 bei 365 nm und 1 mW·m-2 bei 270 nm betragen Wenn der UV-Strahlungsanteil von Lampen zu beurteilen ist, muss das Mess-System möglichst unempfindlich gegenüber sichtbarer und IR-Strahlung
sein, da sonst das Messsignal durch das Streulicht dieser Strahlungsanteile verfälscht wird.


Integrales UV-Messgerät bestehend aus Empfänger

und Anzeigeeinheit



Messung von IR-Strahlung



Bei IR-Strahlung bis 1400 nm kann eine Bewertung mit biologischer Wirkungsfunktion erforderlich sein. Hierzu kann ein Spektrometer oder ein integrales Messgerät mit entsprechend angepasstem Filtervorsatz eingesetzt werden.




Für langwellige IR-Messung und für einen Vergleich mit Grenzwerten, bei denen keine biologische Wirkungsfunktion zu berücksichtigen ist, kann ein integrierender pyroelektrischer Empfänger mit entsprechendem Kantenfilter eingesetzt werden. Mit diesem Empfänger ist eine nahezu wellenlängenunempfindliche Gesamtstrahlungsmessung
möglich. Ferner ist die Messung mit einer definierten Blende, z. B. 7 mm für den Wellenlängenbereich bis 1400 nm,
durchzuführen. In Abb. 3 ist ein Gesamtstrahlungsmessgerät der Firma Polytec dargestellt.


VI. Arbeitsplatzmessungen



Im Folgenden sind verschiedene Beispiele von Arbeitsplatzmessungen
mit den zugehörigen Messwerten dargestellt:






















Arbeitsplatz Messabstand in m Messwert in mW/ m-2 Zulässige Aufenthaltszeit in s
Handbrenner zum Feuerpolieren von Quarzglas, Brenngas Wasserstoff 1,5 5,3 5660 = 94,3 Min.
Polierbrenner in der Hohlglasfertigung, Brenngas Methan 0,5 19 1578 = 26 Min
Tischbrenner im Glasapparatebau, kleine Flamme, Brenngas Methan 0,3 18 1666 = 27 Min.
0,5 3,8 7894 = 131 Min.
Tischbrenner im Glasapparatebau, große Flamme, Brenngas Methan 0,2 206 146 = 2,4 Min.
0,5 31,4 955 = 15,9 Min.
Maschinenbrenner an Quarzglasdrehmaschine bei geöffneter Tür 2 27 1111 = 18,5 Min.
Handbrenner für das Schweißen von Quarzglas, Brenngas Propan 0,3 29 1034 = 17,2 Min.
Maschinenbrenner an offener Glasdrehmaschine, Brenngas Methan 0,2 197 152 = 2,5 Min

Arbeitsplatz Messabstand in m Messwert in mW/ m-2 Zulässige Aufenthaltszeit in s
Handbrenner zur Quarzglasbearbeitung, Brenngas Propan 0,3 77 Keine Überschreitung
Tischbrenner im Glasapparatebau, kleine Flamme, Brenngas Methan 0,3 130 23076 = 384 Min.
Handbrenner zum Feuerpolieren von Quarzglas, Brenngas Wasserstoff 1 780 3846 = 64 Min.
1,5 370 8108 = 135 Min.
Tischbrenner im Glasapparatebau, große Flamme, Brenngas Methan 0,1 701 4279 = 71 Min.
0,2 441 6802 = 113 Min.
Maschinenbrenner an Quarzglasdrehmaschine bei geöffneter Tür 2 600 5000 = 83 Min.
Polierbrenner in der Hohlglasfertigung, Brenngas Methan 0,5 1100 2727 = 45 Min

VII. Bewertung der Messergebnisse



Beim Erhitzen von Glas und Quarzglas zur Verformung und zum Schmelzen entsteht UV-Strahlung, blendende sichtbare Strahlung und Infrarotstrahlung. Der Anteil an UV-Strahlung wurde bisher im Gegensatz zur Infrarot- und der blendenden sichtbaren Strahlung unterschätzt. Bei der Verarbeitung von Glas können das Gesicht, die Hände und die Unterarme optischer Strahlung ausgesetzt sein. Die Messungen wurden mit dem Schwerpunkt auf UVund IR-Strahlung durchgeführt. Die unterschiedlichen Arbeitsplätze mit unterschiedlichen Verfahren und Brennern lassen eine Einteilung in die Hauptgruppen handgeführte und maschinenunterstützte Arbeiten zu, bei denen unterschiedliche Schutzmaßnahmen Anwendung finden. Für die Bewertung der Messergebnisse mit den Grenzwerten können zukünftig die verbindlichen Festlegungen der EU-Richtlinie „Künstliche optische Strahlung“ angewendet werden. Bis zur nationalen Umsetzung dieser Richtlinie kann die Bewertung nach der BGI 5006 „Expositionswerte für künstliche optische Strahlung“ erfolgen. Eine genaue Analyse der Strahlung ergibt, nach welcher Zeit in welchem Abstand die Grenzwerte überschritten werden. Für die UV-Strahlung gilt für einen 8 Stunden Arbeitstag ein für das Auge und für die Haut biologisch gewichteter Expositionsgrenzwert von 30 J nm. Für die IR-Strahlung im Bereich von 780 nm bis 3000 nm gilt zum Schutz des Auges vor Linsentrübungen ein Expositionsgrenzwert von 3.000.000 J/m2 [=100W/m2]. In Tabelle 1 sind für verschiedene Arbeitsplätze die zulässigen Aufenthaltszeiten für die Gefährdung durch UV-Strahlung und in Tabelle 2 die Gefährdung durch IR-Strahlung dargestellt. Bezüglich der UV- und IR-Strahlung lässt sich zusammenfassend sagen, dass je näher der Abstand und je stärker die Flamme ist, desto intensiver ist auch die UV- und IR-Emission. In kurzen Abständen (typisch ca. 1 m) gilt jedoch nicht das quadratische Entfernungsgesetz, da es sich um ausgedehnte Quellen handelt. Die Ergebnisse zeigen ferner, dass die Expositionsgrenzwerte in vielen Arbeitsbereichen zum Teil nach kurzen Zeiten überschritten werden, so dass Schutzmaßnahmen erforderlich sind.


VIII. Schutzmaßnahmen




Bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen müssen grundsätzlich technische und organisatorische Schutzmaßnahmen vor persönlicher Schutzausrüstung Vorrang haben. Als technische Schutzmaßnahmen sind die Abschirmung oder Einhausung des Brenners zu nennen. In der industriellen Produktion, bei denen die Prozesse üblicherweise automatisch ablaufen, kann meist eine Einhausung des Brenners Anwendung finden. Hierbei ist zu beachten, dass keine Strahlung aus Öffnungen austreten kann. Zugangstüren sollten technisch überwacht sein (sofern dies technisch möglich ist), damit ein unbefugtes Öffnen verhindert wird, wo dies technisch möglich ist, Maschinen und Anlagen wie z. B. beim Feuerpolieren und bei der Anwendung von Glasdrehmaschinen sollten entsprechend der DIN EN 12198-1 „Sicherheit von Maschinen – Bewertung und Verminderung des Risikos der von Maschinen emittierten Strahlung“ gebaut sein. Die Einzelanfertigung erfolgt in der Regel an Handarbeitsplätzen, wo technische Schutzmaßnahmen meist nicht angewendet werden können. Hier sollte geprüft werden, ob ein spezielles Abschirmglas am Brenner die Strahlung auf das Gesicht und auf die Augen verhindern kann. Eine organisatorische Schutzmaßnahme kann die Beschränkung der Expositionsdauer gegenüber der auftretenden Strahlung bei der Glasbearbeitung sein. Bei der Beurteilung der Gefährdung sind die typischen Aufenthaltszeiten in den üblichen Expositionsbereichen zu ermitteln. Hierbei ist zu beachten, dass benachbarte Arbeitsplätze zu einer zusätzlichen Gefährdung führen können. Eine organisatorische Schutzmaßnahme kann z. B. sein, dass durch einen Wechsel der Tätigkeit ohne Strahlenbelastung der Tagesgrenzwert nicht überschritten wird. Bereiche, bei denen der Grenzwert überschritten werden kann, sind nach der BGI 5006 mit dem Warnschild „W09“ zu kennzeichnen.


Beispiel:



Nicht an allen genannten Arbeitsplätzen können technische und organisatorische Maßnahmen einen zausreichenden Schutz gewährleisten. In diesen Bereichen ist deshalb die Anwendung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) die wichtigste Schutzmaßnahme. Insbesondere Handarbeitsplätze, wie der klassische
Glasapparatebauer, sind hierbei das Problem. Werden Arbeiten dicht am Brenner ausgeführt, sind Arme und Hände ungeschützt der Strahlung ausgesetzt. An solchen Arbeitsplätzen wird der UVTagesgrenzwert bereits nach 3–30 Minuten (siehe Tabelle 1) überschritten. Hände und Unterarme sind durch geeignete Kleidung und  Schutzhandschuhe zu schützen. Für filigrane Tätigkeiten können dünne Handschuhe oder Handschuhe ohne Fingerkuppen zum Einsatz kommen. Zum Schutz der Gesichtshaut können Visiere verwendet werden. Der Einsatz von Sonnencremes mit hohem Lichtschutzfaktor sollte nur die letzte Option sein. Zwar können die Cremes bei
sachgemäßer Anwendung ein Erythem verhindern, jedoch ist umstritten, ob sie auch in der Lage sind insbesondere Hautkrebs vorzubeugen. Da ebenfalls die Grenzwerte für die Augen deutlich überschritten werden, sollten Schweißerschutzbrillen mit Schutzstufen 2, die einen kombinierten UV- und IR-Schutz bieten, zum Einsatz kommen.


IX. Zusammenfassung



Die Ergebnisse der exemplarischen Messungen zeigen, dass die UV-Strahlung bei der Glasbearbeitung in vielen Fällen sehr hoch ist. Die internationalen und europäischen Expositionsgrenzwerte werden bei vielen Anwendungen schon nach einigen Minuten überschritten. Deshalb ist bei all diesen Arbeitsplätzen eine Gefährdungsanalyse hinsichtlich der UV-Strahlung erforderlich und in vielen Fällen sind Schutzmaßnahmen notwendig.


Ansprechpartner:


Die Messungen und Bewertungen wurden mit Unterstützung der
BAuA in Dortmund und der Glas- und Keramik-Berufsgenossenschaft
durchgeführt. Der Ansprechpartner bei der BAuA Dortmund
ist Herr Günter Ott, und der Ansprechpartner der BG der keramischen
Glas-Industrie ist Herr Böcker.

Anschriften:


Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Herr Günter Ott
Friedrich-Henkel-Weg 1–25,
44149 Dortmund
E-Mail: ott.guenter@baua.bund.de


BG der keramischen und Glas-Industrie
Herr Heinrich Böcker
Eitzredder 21,
23818 Altengörs
E-Mail: heinrich.boecker@bgglaskeramik.de


Bitte wenden Sie sich bei Fragen von Mitgliedsbetrieben der Textil-
Berufsgenossenschaft und der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik
und Elektrotechnik (BGFE) an das Referat optische Strahlung!

Ansprechpartner:

Martin Brose,
E-Mail: optischestrahlen@bgfe.de



Seite von Rinaldo August

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