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Werden Sie Mitglied im VDG

Gemeinsamer Austausch

  • Jährliche Fachtagungen mit Vorträgen, Ausstellungen, und Betriebsbesichtigungen, praktische Workshops mit technischen und kunsthandwerklichen Vorführungen, als Handarbeit oder mit Glasbearbeitungsmaschinen. Erklären von Werkzeugen sowie das Vorstellen von Fachbüchern begleiten die Seminare.
  • Internationale Kontakte, das Knüpfen von Netzwerken werden ebenso gefördert, wie das gesellige Beisammensein am „Bankettabend“.
  • In den Sozialen Netzwerken Facebook und Instagram des Verbandes, können Sie in den Gruppen, Apparate – Kunst und Ausbildung Ihr Wissen mit Berufskollegen teilen.
  • Auf unserer Webseite erfahren Sie alles Wissenswerte über unsere Berufe

     

Teilhaben / Mitbestimmen / Helfen

  • Ihr Berufsbild wird vom Verband der Deutschen Glasbläser vertreten
  • Sie können Ihren Beruf vertreten und im Rahmen der Mitgliederversammlungen gemeinschaftlich mitbestimmen.

 

Unter anderem beinhaltet der Mitgliedsbeitrag

  • Die vierteljährlich erscheinende Fachzeitschrift.
  • Vergünstigte Seminargebühren.
  • Vertretung der Glasbläserberufe in allen wichtigen Fragen.

     

Antrag auf Mitgliedschaft

Membership Declaration


Antragsformular bitte ausgefüllt per Post oder E-Mail an:
Verband Deutscher Glasbläser e.V.
Sabine Hesz-Kahl
Im Laufer 26
97892 Kreuzwertheim
mitglieder[at]vdg-ev.org

Mitgliedschaft

Auszubildende sind beitragsfrei.
Mitgliedsbeitrag: € 75,00 jährlich, Rechnungszahler +10% Mehrkostenerstattung. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr, monatliche Verrechnung des Beitrags ist nicht möglich. Die Mitgliedschaft beinhaltet den Bezug der VDG-Nachrichten.

 

§ 3 Mitgliedschaft
1. Aktives Mitglied kann jede natürliche Person werden, die im Berufsfeld „Glas“ arbeitet. Das Aufnahmeverfahren wird vom Vorstand geregelt.
2. Fördermitglied kann jede natürliche oder juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts sowie Behörden, Gesellschaften und Verbände werden, die an den Zielen und Aufgaben des Verbandes interessiert und bereit sind, den Verband zu fördern, soweit sie nicht ordentliches Mitglied werden kann.